Juve Plus Urteil

Rettenmaier-Mandant kommt beim Insiderhandel mit einem blauen Auge davon

Das Landgericht Frankfurt hat einen ehemaligen Mitarbeitenden der Deutschen Börse wegen Insiderhandels zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Aufenthalt hinter Gittern bleibt dem Angeklagten zwar erspart, Bruttoverkaufserlöse in Höhe von 163.000 Euro werden jedoch eingezogen.

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Der 53-jährige P. hatte an seinem Arbeitsplatz jahrelang vorzeitigen Zugriff auf Ad-hoc-Mitteilungen der börsennotierten Unternehmen. Er nutzte die potenziell kursrelevanten Nachrichten vor der Veröffentlichung für seine eigenen Geschäfte. Ermittelt wurde zunächst in 154 Fällen, letztlich blieben nur 14 Sachverhalte übrig. Bei den übrigen  Mitteilungen war der Zusammenhang mit Kursbewegungen nicht eindeutig zu beweisen. Die ausgesprochene Strafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft (Az. 5/02 KLs 7/23).

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