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Der 53-jährige P. hatte an seinem Arbeitsplatz jahrelang vorzeitigen Zugriff auf Ad-hoc-Mitteilungen der börsennotierten Unternehmen. Er nutzte die potenziell kursrelevanten Nachrichten vor der Veröffentlichung für seine eigenen Geschäfte. Ermittelt wurde zunächst in 154 Fällen, letztlich blieben nur 14 Sachverhalte übrig. Bei den übrigen Mitteilungen war der Zusammenhang mit Kursbewegungen nicht eindeutig zu beweisen. Die ausgesprochene Strafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft (Az. 5/02 KLs 7/23).