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Rhön-Klinik darf in Bad Neustadt nicht kaufen

Die Rhön Kliniken darf vorerst die beiden Kreiskliniken in Bad Neustadt und Mellrichstadt nicht übernehmen. Das OLG Düsseldorf bestätigte im April eine entsprechende Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamts vom März 2005. Durch die Zukäufe würde die Klinik eine marktbeherrschende Stellung in Unterfranken erlangen. Die Entscheidung betraf nun jedoch nur noch das Kreiskrankenhaus Neustadt.

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Das Kreiskrankenhaus Mellrichstadt war aus Kostengründen bereits im vergangenen Dezember geschlossen worden. Die Rhön-Klinikum AG hat bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt. Der Landkreis Rhön-Grabfeld, zu dem Bad Neustadt und Mellrichstadt gehören, hat dazu noch keine Entscheidung getroffen. Das Rhön-Klinikum betrachtet den Fall als Musterprozess um ihr strategisches Konzept der Clusterbildung bei ihren Krankenhäusern.

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