Juve Plus Sanierungsgewinne steuerpflichtig

Ecovis-Mandantin unterliegt vor dem BFH

Buchgewinne, die dadurch entstehen, dass Gläubiger einem kriselnden Unternehmen Schulden erlassen haben, müssen grundsätzlich versteuert werden. Das entschied der Bundesfinanzhof. Die obersten deutschen Steuerrichter beendeten mit dem nun veröffentlichten Beschluss die Verwaltungspraxis, solche "Sanierungsgewinne" per so genanntem Sanierungserlass für steuerfrei zu erklären. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage, so der Große Senat.

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Liane Grebe
Liane Grebe

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