Der Stahlkonzern Mittal Steel kann keine 260 Millionen US-Dollar Schadenersatz von Tschechien verlangen. Dies hat ein Schiedsgericht unter Vorsitz des deutschen Schiedsrichters Dr. Gino Lörcher bestätigt. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob der osteuropäische Staat einen Vertragsbruch begangen hat. Mittal vertrat die Auffassung, im Jahr 2003 eine Minderheitsbeteiligung an den ehemals staatseigenen Nova Stahlwerken in Ostrava erworben zu haben. Im Zuge der Privatisierung soll eine Vereinbarung mit dem früheren Tschechischen Fonds für Nationales Eigentum bestanden haben. Der Stahlkonzern verlangte die Freigabe eines Aktienpakets von 14 Prozent an seine tschechische Tochter Mittal Steel Ostrava oder Schadenersatz.
Nachdem Tschechien beides ablehnte und stattdessen das Aktienpaket an das tschechische Petricile veräußerte, erhob Mittal 2005 Schiedsklage nach ICC-Verfahrensregeln. Das Schiedsgericht kam zu dem Ergebnis, dass sich der tschechische Staat bereits in den 1990er Jahren zum Verkauf an Petricile entschlossen hatte.
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