Google darf weiterhin Textauszüge aus Büchern digital verbreiten
Wenn Jurastudenten künftig nicht nur in der Bibliothek, sondern Auszüge der einschlägigen Literatur auch bei der Suchmaschine ‚Google Buchsuche’ finden, dann haben sie dies womöglich Jörg Wimmers zu verdanken. Denn der Hamburger Taylor Wessing-Partner hat Ende Juni gemeinsam mit dem deutschen Google-Justiziar Dr. Arnd Haller das digitale Buchprojekt vor dem Hamburger Landgericht gegen einen Angriff der Wissenschaftlichen Buchgemeinschaft (WBG) verteidigt.In einem einstweiligen Verfügungsverfahren, das mit großer Medienpräsenz beleitet und zu einem Musterprozess zwischen Print- und elektronischen Medien stilisiert worden war, urteilten die Richter zu Gunsten von Google. Das US-Internetunternehmen verstößt ihrer Ansicht nach mit der digitalen Verbreitung von Textauszügen aus Büchern (so genannten 'Snippets') nicht gegen das Urheberrecht. Die Textauszüge besäßen nicht genügend Individualität, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
Google hatte 2004 das Projekt als Google Print gestartet, dessen Ziel es ist, eine riesige Online-Bibliothek aufzubauen. Diese soll genutzt werden, um gezielt Bücher zu suchen. Seitdem wurden bereits mehrere Millionen Bücher aus diversen amerikanischen und britischen Bibliotheken gescannt. Die Bücher werden ohne die ausdrückliche Genehmigung der Rechteinhaber nach dem so genannten Opt-Out-Prinzip gescannt und in Teilen öffentlich zugänglich gemacht. Die Rechteinhaber haben bei dieser Praxis erst nach der Veröffentlichung die Möglichkeit, das Vorgehen zu unterbinden.
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