Im Streit um den Schürmann-Bau haben sich die Bundesrepublik Deutschland als Bauherr und die ausführenden Firmen nach langjährigem Streit über den Schadensersatz geeinigt: 55 Millionen müssen die drei beteiligten niederländischen Baufirmen HBW Beton- und Wasserbau, HBM Bau und deren Mutterkonzern Hollandsche Beton Groep zahlen. Damit sind gleichzeitig alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Bauverfahren abgegolten.1993 war das in Bau befindliche neue Abgeordnetenhaus in Bonn durch das Rheinhochwasser stark beschädigt worden. In der Folge stritten der Bund und die Baufirmen fast 10 Jahre um die Schuldfrage. Im September 2003 hatte der BgH ein Urteil des OLG Köln vom April 2001 bestätigt, dass Bund und Baufirmen je zur Hälfte für den entstandenen Schaden haftbar machte.
Damit hob das Gericht auch das ursprüngliche Urteil der 1. Zivilkammer in Bonn vom März 2000 auf, wonach die Baufirmen alleine für den Schaden hätten aufkommen müssen. In dem seit 2005 laufenden Verfahren vor dem Bonner LG ging es nun noch um die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes.
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