Juve Plus Schutz bei Massenentlassungen

Trotz Sonderstatus keine Ausnahme in der Elternzeit

Massenentlassungsschutz gilt auch für Arbeitnehmer in der Elternzeit. Nachdem alle Gerichte in den Vorinstanzen anders geurteilt hatten, weil im Fall einer Arbeitnehmerin keine anzeigepflichtige Massenentlassung vorgelegen habe, folgte das Bundesverfassungsgericht 2016 in seiner Entscheidung der Angestellten – nun musste sich das Bundesarbeitsgericht den Verfassungsrichtern anschließen.

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Menschen in besonderen Situationen genießen nach den deutschen Arbeitsgesetzen einen Sonderkündigungsschutz. Dieser gilt beispielsweise auch für Mütter und Väter in Elternzeit. Die Klage einer Arbeitnehmerin, die sich diskriminiert fühlte, weil sie von einer Massenentlassung ausgenommen wurde, wirkt vor diesem Hintergrund nahezu kurios.

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