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Menschen in besonderen Situationen genießen nach den deutschen Arbeitsgesetzen einen Sonderkündigungsschutz. Dieser gilt beispielsweise auch für Mütter und Väter in Elternzeit. Die Klage einer Arbeitnehmerin, die sich diskriminiert fühlte, weil sie von einer Massenentlassung ausgenommen wurde, wirkt vor diesem Hintergrund nahezu kurios.