Juve Plus Schutz für kleine Händler

Stadt München setzt sich mit Taylor Wessing gegen Aldi durch

Die Eröffnung eines Discount-Marktes ist nicht zulässig, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte geschädigt werden können. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts entschieden dies auch für den sogenannten Nahversorgungsbereich, der außerhalb der Innenstädte liegt.

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Die Eröffnung eines Discount-Marktes ist nicht zulässig, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte geschädigt werden können. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) entschieden dies auch für den sogenannten Nahversorgungsbereich, der außerhalb der Innenstädte liegt.

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