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Das ZDF stellte einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, woraufhin dieses dem Landgericht Münster per Eilanordnung aufgab, dem Fernsehteam Aufnahmen zu ermöglichen und für die Anwesenheit von Richtern und Schöffen im Gerichtssaal zu sorgen. Das Gericht hat nun der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, denn die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen werde durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert, so die Auffassung der Richter. Gebe es Anhaltspunkte, dass aufgrund der TV-Bilder Persönlichkeitsrechte verletzt würden, könnten Gerichte den Sendern Beschränkungen auferlegen. Sie dürfen anordnen, dass die Gesichter Betroffener unkenntlich gemacht oder auch Publikum und Richterbank nicht gefilmt werden.