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Redeker für ZDF vor Bundesverfassungsgericht erfolgreich

Fernsehsender dürfen unmittelbar vor und nach Prozessen in Gerichtssälen filmen, insofern es sich um Verfahren von großem öffentlichen Interesse handelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Das ZDF hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem im März 2007 ein Kamerateam bei dem Prozess gegen 18 Bundeswehrausbilder wegen angeblicher Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne im westfälischen Coesfeld für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wurde. Der Vorsitzende Richter ordnete damals an, dass Kamerateams nur bis 15 Minuten vor Prozessbeginn und erst zehn Minuten nach Prozessende filmen dürfen.

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Das ZDF stellte einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, woraufhin dieses dem Landgericht Münster per Eilanordnung aufgab, dem Fernsehteam Aufnahmen zu ermöglichen und für die Anwesenheit von Richtern und Schöffen im Gerichtssaal zu sorgen. Das Gericht hat nun der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, denn die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen werde durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert, so die Auffassung der Richter. Gebe es Anhaltspunkte, dass aufgrund der TV-Bilder Persönlichkeitsrechte verletzt würden, könnten Gerichte den Sendern Beschränkungen auferlegen. Sie dürfen anordnen, dass die Gesichter Betroffener unkenntlich gemacht oder auch Publikum und Richterbank nicht gefilmt werden.

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