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Siemens forderte zu hohe Lizenzgebühren

Die Lizenzgebühren für GSM-Standards, die Siemens von dem chinesischen Elektronikhersteller Amoi verlangte, waren zu hoch und damit kartellrechtswidrig. Bereits im Februar hat das Düsseldorfer Landgericht drei von vier Klagen im Patentstreit um die Höhe der Lizenzgebühren abgewiesen. Im Juli machte das Gericht nun seine Entscheidung öffentlich. Mit seinem Urteil erkannte es auch den so genannten FRAND-Einwand in Bezug auf die Höhe der Lizenzgebühren an. Damit ist es weltweit das erste und bislang einzige Urteil, in dem der FRAND-Einwand erfolgreich zum tragen kam. Nach den FRAND-Statuten verpflichten sich Patentinhaber den Lizenznehmern die Lizenzen zu fairen und gleichen Bedingungen zu geben. Allerdings fehlte es bislang an einem konkreten Betrag für eine Obergrenze.

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Zum Hintergrund: In dem vorliegenden Fall hatte Siemens auf der Cebit 2005 Amoi eine Klageschrift wegen Patentverletzung zugestellt. Amoi erklärte sich in Folge zwar generell zur Lizenznahme bereit, lehnte aber die von Siemens verlangten Lizenzgebühren auf der Basis des FRAND-Einwandes ab. Der Sachverhalt der Patentverletzung war in dem vorliegenden Fall somit nicht der eigentliche Gegenstand der Auseinandersetzung. Der Münchner Technologiekonzern und Amoi verglichen sich kurz nach Verkündung der Düsseldorfer Urteile.

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