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Zum Hintergrund: In dem vorliegenden Fall hatte Siemens auf der Cebit 2005 Amoi eine Klageschrift wegen Patentverletzung zugestellt. Amoi erklärte sich in Folge zwar generell zur Lizenznahme bereit, lehnte aber die von Siemens verlangten Lizenzgebühren auf der Basis des FRAND-Einwandes ab. Der Sachverhalt der Patentverletzung war in dem vorliegenden Fall somit nicht der eigentliche Gegenstand der Auseinandersetzung. Der Münchner Technologiekonzern und Amoi verglichen sich kurz nach Verkündung der Düsseldorfer Urteile.