Juve Plus Streit um Bankgebühren

Sparkassen wehren sich mit Noerr und Görg gegen Musterklagen

Das BGH-Urteil zu Banken-AGB zieht immer mehr Musterklagen nach sich. Nach der Sparkasse KölnBonn haben Verbraucherschützer nun auch die Berliner Sparkasse ins Visier genommen. Es geht um die Frage, ob die Banken sämtliche Entgelte erstatten müssen, die ohne aktive Kundenzustimmung erhöht oder eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.

Teilen Sie unseren Beitrag
Zwei Sparkassen sind bereits Ziel von Musterfeststellungsklagen. Weitere könnten folgen. Foto: Jens Kalaene/picture alliance/dpa

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Hintergrund der Verbandsklagen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021. Der BGH hatte damals nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gegen die Postbank entschieden, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Gebührenerhöhung ohne aktive Zustimmung der Kunden hatte der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gesehen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema