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Hintergrund der Verbandsklagen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021. Der BGH hatte damals nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gegen die Postbank entschieden, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Gebührenerhöhung ohne aktive Zustimmung der Kunden hatte der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gesehen.