Kommentar

Die Musterklage hilft nur Sonntagsrednern

Nach langem Hin und Her kommt ab morgen die Musterfeststellungsklage. Ob das ein Erfolg ist, hängt ganz vom Maßstab ab. Einerseits: Bundesjustizministerin Katarina Barley hat nach ihrem Amtsantritt im März das Gesetz im Rekordtempo durchgepeitscht. Das ist eine beachtliche Leistung, denn bisher hatten es Wirtschaftsvertreter noch immer geschafft, solche Projekte zu verhindern. Andererseits: Dass die Musterfeststellungsklage überhaupt kommt, ist auch schon das Beste, was man über sie sagen kann.

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Das erste Problem steckt schon in ihrem Namen: Feststellung. Wird etwa ein Prozess zum Thema VW-Diesel durch alle Instanzen getrieben, dauert das – optimistisch geschätzt – mindestens fünf Jahre. Am Ende steht maximal die Feststellung, dem Konzern sei dieses oder jenes vorzuwerfen. Kunden werden sich dann zu Recht ärgern, dass erst ab diesem Punkt über Geld geredet wird. Und sie werden sich noch mehr darüber ärgern, dass sie dabei wieder auf sich allein gestellt sind. Denn dann geht es von vorne los: Wer Geld will, muss sich notfalls durch alle Instanzen klagen – vielleicht mit besseren Karten als ohne Musterentscheidung, aber dafür auch ohne die Möglichkeit, sich mit anderen Klägern zu verbünden.

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