Juve Plus Spektakel für ein Taschengeld

Arbeitnehmerin verliert in aufsehenerregendem Antidiskriminierungsverfahren mit Alenfelder

Autor/en
  • JUVE

„In Deutschland kann man das Persönlichkeitsrecht gegen ein Taschengeld verletzen". Klaus Michael Alenfelder wiederholt seine Worte wie auswendig gelernt. Der Bonner Fachanwalt für Arbeitsrecht hat an diesem Dezember-Tag in Wiesbaden eine schwere Schlappe einstecken müssen und musFs den Journalisten immer wieder erklären, was da eigentlich passiert ist: In dem Diskriminierungsverfahren der türkisch-stämmigen Sule Eisele gegen die R+V Versicherung hatte er für die Klägerin rund 500.000 Euro geltend gemacht: 433.000 Schadensersatz, 43.000 Euro Entschädigung plus Übernahme der Anwaltskosten - die bisher höchste in Deutschland verhandelte Summe im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG). Das Arbeitsgericht sprach Eisele aber insgesamt nur 10.818 Euro als Entschädigung zu. Bei diesem Urteil muss Eisele sogar die Gerichtskosten tragen. Was war passiert: Eisele war nach Ablauf der Mutterschutzfrist von der Versicherung nicht mehr auf ihrer vorherigen Stelle beschäftigt worden. Der nun von ihr zu betreuende Bezirk war deutlich kleiner und versprach weniger Provisionen als ihr vorheriger. Ihre frühere Stelle besetzte ein deutsch-stämmiger Mann. Sule Eisele sah darin eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts und vermutete zudem eine wegen ihrer ethnischen Herkunft. Das Arbeitsgericht Wiesbaden gab ihr teilweise recht: Tatsächlich habe in der Zuweisung des neuen Bezirkes unmittelbar nach dem Mutterschutz eine Benachteiligung wegen des Geschlechts gelegen. Die Höhe der zu zahlenden Entschädigung allerdings setzte das Gericht mit lediglich drei Bruttomonatsgehältern an. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz greife nicht, da Eisele weiter bei der Versicherung beschäftigt sei. „Die Berechnung und Ermittlung des materiellen Schadens ist das entscheidend neue“, sagt Prof. Dr. Gregor Thüsing, Rechtsprofessor an der Universität Bonn zu dem Urteil. „Hier übt das Gericht weise Zurückhaltung, jeder noch so blumigen Vorhersage Glauben zu schenken. Wer materielle Einbußen behauptet, der muss sie auch belegen. Abstrakte Prognosen taugen hier nichts", so Thüsing.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Für die Berater der R+V-Versicherung in den in Ulm und Wiesbaden anhängig gemachten Klagen war das Urteil ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Der Verweis in der Urteilsbegründung auf den AGG-Kommentar, an dem R+V-Vertreter Dr. Burkhardt Göpfert mitgewirkt hat, war nur noch das Sahnehäubchen. Die benachteiligende Maßnahme sei unwirksam, so Richter Dr. Jörg Krampe, und müsse rückgängig gemacht werden. Alles andere aber wäre eine „Überkompensation des Schadens“. Die Ermittlung des Schadens über andere Kriterien seien nur Methoden, um zu der „medienwirksamen Schadensersatzsumme“ zu kommen, so Krampe. Ein Seitenhieb gegen Alenfelder – und nur einer von vielen, die an den Arbeitsrechtler adressiert wurden. „Eisele war vorher bei einem anderen Anwalt, der Alenfelder hat sich da drauf gesetzt, für den ist das ein Imageding“, sagt ein Zuschauer im Gerichtssaal. Und selbst der in aller Regel gemäßigt auftretende Wiesbadener Arbeitnehmervertreter Reinhold Schütte, ebenfalls als Beobachter vor Ort sagt: „Diese Prozessführung diskriminiert die positiven Ansätze des Antidiskriminierungsgesetzes. Mit dieser Art macht man das kaputt, der Schadensersatzanspruch ist absurd“.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de