Der im August 2004 beschlossene Squeeze-out bei der Wedeco AG ist in einem gerichtlichen Freigabeverfahren per Eilentscheidung des OLG Düsseldorf gebilligt worden. Mehrere Minderheitsaktionäre hatten Anfechtungs- oder Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen den Beschluss erhoben. Mit der gerichtlichen Freigabe entfiel die Handelsregistersperre, und der Squeeze-out konnte zum 1. Juli wirksam werden. Hauptaktionärin ITT Industries German Holding GmbH hatte Wedeco 2003 übernommen und hielt seitdem 95,33 Prozent der Anteile. Vertreter ITT
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