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Staatliche Bank auskunftspflichtig

Die staatseigene Förderbank LfA muss der Börse-Online-Journalistin Renate Daum Auskunft erteilen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Anfang August abschließend. Die Bank besaß 1998 gut 41 Prozent der Anteile an der Schneider Technologies. Bei der Insolvenz von Schneider 2002 war dieser Anteil auf knapp 19 Prozent geschrumpft. Daum hatte wegen der Insolvenz recherchiert und einen Fragenkatalog an die Bank geschickt. Unter Hinweis auf ihre Verschwiegenheitspflicht wollte die LfA jedoch nicht antworten. In der ersten Instanz bekam die Bank Recht. Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich der Ansicht nicht an, sondern verpflichtete die Bank, den weit überwiegenden Teil der Fragen zu beantworten. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

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