Juve Plus

Stadtbuslinien für Wettbewerb geöffnet

Autor/en
  • JUVE

Die Stadt Gießen muss den Betrieb ihrer Stadtbuslinien neu ausschreiben, die Stadtwerke SWG dürfen jedoch bis zum Jahresende vorläufig den Busverkehr weiter betreiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen Anfang Mai.Damit hat die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen (VM), eine Abellio-Tochter, einen Teilsieg errungen. Zum Hintergrund: Die VM hatte die SWG zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, wonach die SWG sofort die Verkehrsleistungen in Gießen unterlassen sollte, außer es gebe eine Ausschreibung. Die Busse hätten dann bis zur Entscheidung eines Vergabeverfahrens still gestanden. Die VM vertritt die Ansicht, dass den Stadtwerken unrechtmäßig ein eigenwirtschaftlicher Betrieb genehmigt wurde, bei dem eine europaweite Ausschreibung vorher nicht erforderlich sei. Dies sei nur bei Unternehmen möglich, die allein im ÖPNV tätig sind, nicht aber auch in anderen Sparten wie Gas, Wasser und Strom, so die VM.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Zudem stelle der bei der Stadtwerke Gießen AG vorgenommene Verlustausgleich im defizitären Bereich des ÖPNV durch Gewinne aus den anderen Bereichen wie Gas und Strom eine europarechtswidrige Beihilfe dar und sei auch steuerrechtlich unzulässig. Diese rechtswidrige Quersubventionierung dürfe bei der Genehmigung nicht berücksichtigt werden, was dazu führe, dass die Stadtwerke Gießen wirtschaftlich nicht leistungsfähig und deren Betrieb damit nicht genehmigungsfähig sei. Die Kammer entschied nun, dass den Stadtwerken zu Unrecht eine so genannte eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt worden sei.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de