Juve Plus Klimaschutz heiligt nicht alle Mittel

Dolde-Mandantin siegreich in höchster Instanz

Der Bebauungsplan der Stadt Herrenberg aus dem Jahr 2009 ist ungültig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bestätigt. Geklagt hatte unter anderem Otto Morof Tiefbau, weil ihr die geplante Befeuerung mit Braunkohlestaub aus Gründen des kommunalen Klimaschutzes verboten worden wäre. Damit hätte die Kommune nach Meinung der Kläger zu weit in die Geschäftsentwicklung des Unternehmens eingegriffen.

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Schieferdecker_Bernd
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