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Fast drei Jahren ist es her, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, damals noch unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Wolfgang Büscher, mit dem sogenannten Rescue-Tropfen-Urteil die Rückrufpflicht bei einem Unterlassungsanspruch endgültig konkretisierte: Wer ein Produkt nicht mehr vertreiben darf, muss auch aktiv werden, so der Tenor. Die Entscheidung sorgt bei vielen Wettbewerbsrechtlern bis heute für Unmut und löste teils heftige Kritik aus.