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Stokke gewinnt gegen Ebay

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Ebay darf Angebote für Kinder-Hochstühle, die kein Original der Marke Tripp Trapp sind, nicht mehr unter dem Hinweis auf die Marken Tripp Trapp oder Stokke präsentieren. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. In dem Markenrechtsstreit hatte das norwegische Unternehmen Stokke als Hersteller der Tripp-Trapp-Kinderstühle dagegen geklagt, dass Ebay trotz zahlreicher Beanstandungen immer wieder Tripp-Trapp-Plagiate präsentiert hatte. Diese wurden mit Formulierungen "wie Stokke" oder "wie Tripp Trapp" angeboten.

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Das OLG stellte fest, dass Ebay selbst die Marken verletze und deshalb verpflichtet sei, die unzutreffende Präsentation zu verhindern. Die Besonderheit des Urteils liegt darin, dass die Kontrollpflicht von Ebay nun auch auf Ebay-Mitglieder ausgeweitet wird, die nicht im geschäftlichen Verkehr handeln. Ebay hat Revision eingelegt.

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