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Das OLG stellte fest, dass Ebay selbst die Marken verletze und deshalb verpflichtet sei, die unzutreffende Präsentation zu verhindern. Die Besonderheit des Urteils liegt darin, dass die Kontrollpflicht von Ebay nun auch auf Ebay-Mitglieder ausgeweitet wird, die nicht im geschäftlichen Verkehr handeln. Ebay hat Revision eingelegt.