Juve Plus Streit um Arbeitsbedingungen in XL-Filialen

Schlecker unterliegt mit Kasper Knacke

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Die Drogeriemarktkette Schlecker muss die Mitarbeiterinnen einer geschlossenen Filiale in ihrem neuen Schlecker-XL-Markt im hessischen Gladenbach zu den bisherigen Bedingungen beschäftigen. Das hat das Marburger Arbeitsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

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Vier Mitarbeiterinnen, die gesamte Belegschaft der Schlecker-Verkaufsstelle Gladenbach, hatten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Hintergrund ist, dass in der bisherigen Schlecker-Filiale rund einen Monat nach der Schließung eine sogenannte Schlecker-XL-Filiale entstehen soll. Deren Mitarbeiter sollen rund ein Drittel weniger verdienen bei gleichzeitig längeren Arbeitszeiten. Nach Angaben des Gerichts ist die Firma Anton Schlecker tarifgebunden, die Schlecker XL GmbH jedoch nicht.

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