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Streit um Bezeichnung ‚Stadtwerke‘

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Die Goldgas Stadtwerke GmbH darf zur Kennzeichnung ihres Geschäftsbetriebs nicht mehr die Bezeichnung 'Stadtwerke' tragen.Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth Ende Juli per einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung. Die Stadtwerke Bad Homburg sahen in der Verwendung des Begriffs eine Irreführung von Verbrauchern und beantragten deshalb, Goldgas zu untersagen, im Wettbewerb um Gaskunden weiterhin als 'Stadtwerke' aufzutreten.

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Das Gericht folgte dem Antrag und auch der Begründung, wonach ein kommunales Unternehmen für die Kunden von besonderer Seriosität und Vertrauenswürdigkeit geprägt sei. Insbesondere stehe es unter kommunaler Aufsicht und sei nicht von einem Insolvenzrisiko bedroht. Die Verwendung des Begriffs ‚Stadtwerke‘ für ein privates Unternehmen sei daher unlauterer Wettbewerb.

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