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Streit um drei Fragezeichen

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Die Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG und die United Soft Media Verlag GmbH dürfen vier Hörspiel-Folgen von "Die drei ??? Kids" nicht veröffentlichen. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einer einstweiligen Verfügung angeordnet. Hintergrund ist ein Streit zwischen den beiden Unternehmen und dem Hörspiellabel Europa der Sony BMG, Music Entertainment Germany GmbH um die Lizenzrechte an der bekannten Kinderbuch- und Hörspielserie "Die drei ???". Sony BMG und ihre Rechtsvorgängerinnen produzieren seit über 25 Jahren die ???-Hörspiele, basierend auf den Büchern der Reihe "Die drei ???", die seit fast 40 Jahren im Franckh-Kosmos Verlag erscheinen. Diese Bücher gehen auf die zehnbändige Serie "The Three Investigators" des US-amerikanischen Schriftstellers Robert Arthur zurück.

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Die Erben des Autors hatten ursprünglich dem Verlag Random House in einem Lizenzvertrag die Rechte zur Veröffentlichung der zehn Arthur-Bände sowie weiterer Veröffentlichungen übertragen. Random House seinerseits übertrug die deutschen Rechte der zehn-Arthur-Bände sowie für dreizehn weitere Bücher an Franckh-Kosmos. Diese Verträge – auch der zwischen Random House und den Erben – sind jedoch bereits ausgelaufen. Nun hatte Franckh-Kosmos mit Random House Ende 2005 einen neuen Lizenzvertrag abgeschlossen und gemeinsam mit United Soft Media für den Herbst 2006 angekündigt, die umstrittenen Hörspiele „Die drei ??? Kids“ herauszugeben.

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