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Streit um neue Honorarregeln

Die Axel Springer AG muss ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Teil überarbeiten. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Gegen die von Springer zum Jahresanfang eingeführten neuen Honorarregeln für freie Mitarbeier hatte der Deutsche Journalistenverband (DJV) mit Unterstützung von Verdi und Freelens geklagt.

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Der DJV fungierte in dem Fall als Unternehmerverband der freien Journalisten und vertrat somit die wettbewerbsrechtlichen Belange seiner Mitglieder. Das Gericht erklärte nun eine ungenaue Regelung, die die zusätzliche Vergütung mehrfach genutzter Bilder und Beiträge festlegt, in den Springer-AGB für unzulässig.

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