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Mit einem Eilantrag wollte die Telekom anschließend erreichen, dass die Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden. Diesen hat das Gericht nun in den meisten Punkten abgelehnt. Die negativen Auswirkungen im Falle einer Verzögerung des Zugangs der Wettbewerber seien erheblicher als mögliche negative Auswirkungen für die DTAG. Über ihre Ausbaupläne des VDSL-Netzes muss die DTAG ihren Wettbewerbern allerdings keine Auskunft geben.