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Streit um Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Die Deutsche Telekom (DTAG) muss ihren Wettbewerbern den Zugang zu ihren Leerrohren gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Entscheidung in der Hauptsache steht jedoch noch aus. Zum Hintergrund: Die neue Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom Juni vergangenen Jahres sieht vor, dass die DTAG ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur so genannten 'letzten Meile' auch den Zugang zu ihren Kabelleerrohren beziehungsweise auch zu unbeschalteter Glasfaser gewähren muss. So soll sicher gestellt werden, dass neben der DTAG weitere Marktteilnehmer eigene Hochgeschwindigkeitsnetze (VDSL) aufbauen können.

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Mit einem Eilantrag wollte die Telekom anschließend erreichen, dass die Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden. Diesen hat das Gericht nun in den meisten Punkten abgelehnt. Die negativen Auswirkungen im Falle einer Verzögerung des Zugangs der Wettbewerber seien erheblicher als mögliche negative Auswirkungen für die DTAG. Über ihre Ausbaupläne des VDSL-Netzes muss die DTAG ihren Wettbewerbern allerdings keine Auskunft geben.

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