Juve Plus Swap-Geschäfte vorm BGH

Meinhardt Gieseler erfolgreich für Sparkasse Nürnberg

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich gestern mit seinem bislang zweiten Urteil zu Swap-Geschäften auf die Seite der Finanzinstitute gestellt – und damit deren Aufklärungspflicht beim Verkauf von Währungsswap-Verträgen deutlich begrenzt (XI ZR 316/13). In seinem ersten Urteil zu Swap-Geschäften 2011, der sogenannten Ille-Entscheidung, hatte der BGH den Kunden recht gegeben.

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Johannes Meinhardt
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