Die Deutsche Telekom AG darf ihre beiden Sondertarife 'AktivPlus xxl' und 'AktivPlus basis calltime 120' nun doch wieder anbieten. Am 19. Dezember setzte das Oberverwaltungsgericht Münster durch Zwischenprüfung den für die Telekom negativen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vorläufig aus.Die Kölner Verwaltungsrichter hatten nur vier Tage zuvor im Eilverfahren die beiden Sondertarife verboten und damit erstmals einen Endkundentarif der Deutschen Telekom gekippt. Die Telekom-Tarife stellen nach Ansicht des Gerichts jedoch unzulässige Preisabschläge dar, die die Wettbewerber behindern würden. Gegen die beiden Telekom-Tarife hatten sich die Wettbewerber Arcor und 01051 Telecom gewandt. Weitere Wettbewerber und das Bundeskartellamt hatten laut Presseberichten ebenfalls Bedenken gegen die Tarife angemeldet, die zuvor von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) genehmigt worden waren.
Nach der Zwischenprüfung müssen die Münsteraner Oberverwaltungsrichter nun noch abschließend im von der Telekom und der RegTP angestrebten Beschwerdeverfahren urteilen. Der Vorsitzende Richter am OVG, Dr. Ulrich Lau, stellte gegenüber dpa eine Entscheidung möglicherweise schon für Ende Januar in Aussicht. Eine Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem VG Köln steht ebenfalls noch aus.
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