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Teilversteuerung von Index-Zertifikaten

Index-Zertifikate mit einer garantierten Mindestrückzahlung dürfen nur in Höhe des Anteils des Garantierückzahlungsbetrags besteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem im Februar veröffentlichten Urteil entschieden.Damit hat das Gericht eine über Jahre dauernde Ungewissheit beseitigt. Die Finanzverwaltung hatte bislang die Auffassung vertreten, dass selbst die garantierte Rückzahlung eines geringen Teils des eingesetzten Kapitals dazu führe, dass alle Gewinne, die aus der Veräußerung der Zertifikate erzielt werden, als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte gelten. Im Streitfall hatte ein Anleger das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen verklagt, dem Streit war das Bundesfinanzministerium (BMF) beigetreten.

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Der Anleger hielt ein Zertifikat mit Garantierückzahlung in Höhe von 10 Prozent, beim Restanteil von 90 Prozent bestand somit neben der Möglichkeit des Gewinns auch das Risiko des Totalverlusts. Das Finanzamt wollte alle erzielten Gewinne besteuern, was der BFH als nicht sachgerecht zurückwies. (Jörn Poppelbaum)

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