Die Bündeltarife der Deutsche Telekom AG wie z.B. T-Net 100 oder T-ISDN Calltime 120 stehen auf dem Prüfstand. Zunächst unterlag Ende August der Bonner TK-Riese zum Teil dem Hamburger Netz-Betreiber HanseNet GmbH vor der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Die Behörde genehmigte die Entgelte für die Bündeltarife, trug aber der Telekom auf, die Dreimonats-Kündigungsfrist für diese Produkte ebenso abzuschaffen wie die Forderung nach einem Übernahmeentgelt, wenn Kunden Bündelprodukte zwar kündigen, aber ihren Telefonanschluss beibehalten wollen. In einem Eilverfahren Anfang September stellte allerdings das Kölner Verwaltungsgericht fest, dass nach dem neuen Telekommunikationsgesetz bzw. nach Übergangsregelungen die Tarife gar nicht mehr genehmigungspflichtig sind. Ob sich diese Rechtsprechung auf das RegTP-Verfahren auswirkt, war bei Redaktionsschluss noch nicht absehbar. Vertreter HanseNet
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