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Telekom mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Die Deutsche Telekom braucht in der gerichtlichen Auseinandersetzung um Entgelte für Netzzugang ihre Unterlagen nicht uneingeschränkt offen zu legen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht Mitte März. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Deutsche Telekom künftig ihre Kostenunterlagen in Gerichtsverfahren vollständig offen legen muss, wenn Konkurrenten Preise kritisieren. Die Verfassungsrichter sahen darin jedoch das Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt.

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