Juve Plus Telemedizin

Apotheker gewinnt mit Friedrich Graf von Westphalen gegen Teleclinic

Autor/en
  • Ludger Steckelbach

Teleclinic muss Online-Sprechstunden mit Vergabe apothekenpflichtiger Rezepte weitgehend unterlassen. Die Zur Rose-Tochter darf dies nur noch, wenn eine Möglichkeit für jede niedergelassene Apotheke in Deutschland besteht, diese Verschreibung auch tatsächlich einzulösen. So entschied das Landgericht Aschaffenburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren.

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Die Teleclinic, ein Anbieter von Online-Sprechstunden, muss die Verschreibung apothekenpflichtiger Medikamente weitgehend unterlassen. Die Tochtergesellschaft der Versandapotheke ‚Zur Rose‘ darf nur noch Rezepte ausstellen, wenn die freie Wahl der Apotheke sichergestellt ist. Das entschied das Landgericht Aschaffenburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren.

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