Juve Plus Teure Importarznei

BLD-Mandantin Barmenia muss Kosten übernehmen

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Apotheken dürfen teure Medikamente für seltene Krankheiten weiter einzeln einführen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass solche Medikamente nicht unter die deutsche Arzneimittelpreisverordnung fallen. Die Richter wiesen damit die Revision der Barmenia Krankenversicherung im Streit mit einer sächsischen Apotheke zurück.

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Grote_Joachim
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