Juve Plus Tierabfälle

EuGH bestätigt Mitgliederumlage als Beihilfe

Staatliche Unterstützung für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden und damit die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichts bestätigt. Dieses sah in den jährlich erhobenen Umlagen eine unzulässige Beihilfe.

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Thomas Lübbig
Thomas Lübbig

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