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Tradition verpflichtet, oder doch nicht?

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Bekannt und bewährt - das gilt heutzutage nicht einmal mehr für Weihnachtsmärkte. Seit 37 Jahren weht alljährlich zur Adventszeit ein Duft von Bratäpfeln, Reibekuchen und Glühwein über den Kölner Neumarkt und Alter Markt. Ein historisches Pferdekarussell sorgt für funkelnde Kinderaugen. Weihnachtbaumschmuck, Krippen, Kerzen und Spielzeug in den Auslagen der hölzernen Buden locken tausende Besucher an. Seit ihrem Bestehen werden die beiden Weihnachtsmärkte von der Genossenschaft Kölner Weihnachtsmarkt eG veranstaltet. Doch damit ist nun Schluss. Denn die Stadt Köln entschied sich, die Ausrichtung der Märkte für die Jahre 2008 bis 2012 erstmals öffentlich auszuschreiben. Neben der Genossenschaft bewarben sich zehn weitere Veranstalter um die Ausrichtung des Touristenmagnets. Da die Weihnachtsmarkt eG ihrer Bewerbung allerdings nicht den geforderten Auf- und Abbauplan sowie ein Finanzierungskonzept beigelegt hatte, wurde sie wegen formaler Mängel von der Vergabe ausgeschlossen. Stattdessen kamen zwei andere Unternehmen zum Zug, die Veranstalter Diaz & Ranz und die CPV City Project Veranstaltungs GmbH.

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Die Enttäuschung über die Ablehnung war bei den Genossen groß. Sie entschieden sich, mit Unterstützung von Dr. Alexander Hollerbaum, Namenspartner bei PNHR Pelka Niemann Hollerbaum Rohde, die Entscheidung anzufechten. Zwar sind unter den Anwälten der Kölner MDP-Kanzlei keine ausgewiesenen Vergaberechtsexperten, doch mit kölschem Brauchtum und traditionsreichen Veranstaltungen in der Domstadt kennen sie sich bestens aus: Ein Partner der Kanzlei ist etwa Vizepräsident des Festkomitee Kölner Karneval, das den Rosenmontagszug veranstaltet.

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