Juve Plus Turboprämien

Motorola setzt auf Lovells, Rechtsprechung verworfen

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Im Sozialplan verabredete so genannte "Turboprämien" sind nicht rechtswidrig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Es gab damit seine seit 1983 bestehende Rechtsprechung zumindest in Teilen auf.

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Als Turboprämien werden Zusatzleistungen des Arbeitgebers für diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, die sich gegenüber dem Arbeitgeber bereit erklären, auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu verzichten, nachdem ein Interessenausgleich und ein Sozialplan verhandelt worden sind. Die Prämie konnte beispielsweise in der Erhöhung der individuellen Abfindung um ein Monatsgehalt liegen.

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