Juve Plus

UFO setzt sich durch

Autor/en
  • JUVE

Für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG gilt rückwirkend zum Januar wieder der entsprechende Manteltarifvertrag. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Geklagt hatte die Unabhängige Flugbegleiterorganisation (UFO) gegen den Arbeitgeberverband Hamburg (AVH), der die Lufthansa vertritt. Die UFO war der Ansicht, dass die im Mai 2005 mit dem AVH geschlossene Tarifvereinbarung 'Konzertierte Aktion Kabine', die Maßnahmen zur Kostensenkung wie mehr Flugstunden und weniger Urlaub umfassten, bis Ende Dezember befristet sei.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Streitpunkt war ein Zusatzprotokoll zu der Tarifvereinbarung, demzufolge die Befristung nur unter bestimmten Voraussetzungen eingetreten wäre. Laut UFO haben aufseiten der Flugbegleitergewerkschaft Personen das Protokoll unterzeichnet, die dafür keinen Auftrag hatten. Vielmehr habe die Tarifkommission der UFO damals gar keine Kenntnis von einer derartigen Vereinbarung gehabt. Die Lufthansa bestritt diese Darstellung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de