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Streitpunkt war ein Zusatzprotokoll zu der Tarifvereinbarung, demzufolge die Befristung nur unter bestimmten Voraussetzungen eingetreten wäre. Laut UFO haben aufseiten der Flugbegleitergewerkschaft Personen das Protokoll unterzeichnet, die dafür keinen Auftrag hatten. Vielmehr habe die Tarifkommission der UFO damals gar keine Kenntnis von einer derartigen Vereinbarung gehabt. Die Lufthansa bestritt diese Darstellung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.