Juve Plus Umstrittene Ausschüttungen

Hertin stellt Verteilungspraxis der VG Wort auf den Kopf

Der bisherige Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft VG Wort ist unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht München (OLG) in einem Rechtsstreit entscheiden, den ein Autor gegen die Verwertungsgesellschaft geführt hat. Demnach können Verlage an Ausschüttungen nur insoweit beteiligt werden, als sie entsprechende Rechte vorweisen können. Ein pauschaler Abzug eines Verlegeranteils ist laut dem Urteil nicht angemessen.

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Die VG Wort verwaltet in Deutschland treuhänderisch die Urheberrechte für rund 400.000 Autoren und etwa 10.000 Verlage. Sie zieht Gebühren für Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke sowie für Bibliotheksnutzungen und Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken ein. Die Erlöse eines Jahres schüttet die Verwertungsgesellschaft üblicherweise im Frühsommer des darauffolgenden Jahres nach einem festen Schlüssel an Autoren, Verlage und gegebenenfalls an weitere Urheberorganisationen aus. Allein mit der sogenannten Kopiergerätevergütung erzielte die VG Wort 2012 einen Erlös von rund 60 Millionen Euro. Aus allen Wahrnehmungsbereichen kamen im vergangenen Jahr rund 115 Millionen Euro zusammen.

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