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Mit ihrem Urteil wiesen die Richter in Münster eine Berufung von Quam zurück, die schon im April 2007 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln unterlegen war. Quam gehört einem Konsortium aus der spanischen Telefónica und der finnischen Telia-Sonera. Die Revision ist nicht zugelassen, die Klägerin kann bis Mitte August gegen diese Nichtzulassung vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.