Juve Plus UMTS-Lizenzen

Keine Rückzahlung für Quam

Die Bundesnetzagentur muss für eine widerrufene UMTS-Lizenz keine Rückzahlungen leisten. Wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster Ende Juni entschied, ist der Widerruf einer von der früheren Mobilfunkgesellschaft Quam im Sommer 2000 ersteigerten UMTS-Lizenz rechtmäßig.

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Mit ihrem Urteil wiesen die Richter in Münster eine Berufung von Quam zurück, die schon im April 2007 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln unterlegen war. Quam gehört einem Konsortium aus der spanischen Telefónica und der finnischen Telia-Sonera. Die Revision ist nicht zugelassen, die Klägerin kann bis Mitte August gegen diese Nichtzulassung vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

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