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Das geänderte UmwRG hat zwar das Klagerecht von Umweltverbänden gestärkt, doch gibt es auch Einschränkungen für diese Institutionen. Sie müssen ihre Einwände innerhalb weniger Wochen gegenüber der zuständigen Behörde geltend machen und bleiben in einem etwaigen Gerichtsverfahren auf diese Argumente beschränkt. Die EU-Kommission sieht „Anlass zu Bedenken“, weil deutsche Gerichte nur jene Argumente berücksichtigen, die der Antragsteller bereits während des Verwaltungsverfahrens geäußert hat. Neue Einwände bleiben damit außer Acht. Die EU-Kommission hatte sich bereits im April an Deutschland gewandt. Da man in Brüssel seitdem aber kaum Fortschritte wahrgenommen hat, entschloss sich die Behörde zur Klage.