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Begonnen hatte die Auseinandersetzung im Juni 1999, gut eineinhalb Jahre nach Gründung von JUVE: Da nämlich reichte die Münchner Kanzlei Kaufmann Lutz Stück Abel v. Lojewski gegen das Ende 1998 erschienene, erste JUVE Handbuch (1998/99) beim LG München eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Nach einem Erfolg für JUVE in der ersten Instanz untersagte im Februar 2001 jedoch das OLG München in der Berufung die Veröffentlichung der in allen Kapiteln publizierten Ranking-Tabellen. Nachdem der Bundesgerichtshof ein Jahr später beschloss, die Revision nicht zuzulassen, wurde dieses Verbot rechtswirksam.