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Prozess um die Anwalts-Rankings des JUVE Verlages beendet

"Wie bitte, das läuft immer noch?" So oder ähnlich reagierten die meisten Anwälte oder Inhouse-Juristen im Gespräch mit JUVE-Mitarbeitern, wenn die Rede auf ein Thema kam: den Prozess um die Zulässigkeit von Anwalts-Rankings im ‚JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien’. Als nun am 9. Februar der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung unter die Auseinandersetzung einen endgültigen Schlussstrich zog, konnte die Erfolgsnachricht auch bei JUVE zunächst niemand so richtig fassen. Nun sollte also nach fast sieben Jahren plötzlich alles vorbei sein?

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Begonnen hatte die Auseinandersetzung im Juni 1999, gut eineinhalb Jahre nach Gründung von JUVE: Da nämlich reichte die Münchner Kanzlei Kaufmann Lutz Stück Abel v. Lojewski gegen das Ende 1998 erschienene, erste JUVE Handbuch (1998/99) beim LG München eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Nach einem Erfolg für JUVE in der ersten Instanz untersagte im Februar 2001 jedoch das OLG München in der Berufung die Veröffentlichung der in allen Kapiteln publizierten Ranking-Tabellen. Nachdem der Bundesgerichtshof ein Jahr später beschloss, die Revision nicht zuzulassen, wurde dieses Verbot rechtswirksam.

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