Juve Plus

Urheberstreit entschieden

Für die Dateitauschdienste rapidshare.de und rapidshare.com besteht keine umfassende Pflicht zur vorsorglichen Suche nach Urheberrechtsverletzungen. Dies entschied das Oberlandesgericht durch zwei Urteile und hob mit dieser Eingrenzung ein Urteil des Landgerichts Köln in weiten Teilen auf.Der Dateitauschdienst muss aber die von Nutzern bei Rapidshare hochgeladenen Inhalte dann sperren, wenn auf diese zugleich über eine bestimmte Linksammlung verwiesen wird. Denn dadurch wird der Abruf urheberrechtlich geschützter Werke vereinfacht. Die Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass geschützte Werke entfernt werden, sobald sie von konkreten Rechtsverletzungen erfahren.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Gema, die Verwertungsgesellschaft für musikalische Nutzungsrecht, hatte im Januar 2007 zunächst eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Werken aus ihrem Repertoire gegen Rapidshare erwirkt. Das Unternehmen stellt Nutzern Speicherplatz im Internet zur Verfügung. Dort können die Nutzer Dateien kostenlos speichern und mit anderen Nutzern teilen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de