Patentboutiquen Rospatt Osten und Reimann Osterrieth erstreiten vor dem EuGH die richtungsweisende GAT-LuK-Entscheidung
Es war eine der wichtigsten Entscheidungen des europäischen Patentrechts. Als Mitte Juli der EuGH die bisherige Praxis niederländischer, aber auch der Düsseldorfer Gerichte für nicht rechtens erklärte, Urteile mit Wirkung für andere Staaten zu erlassen, waren Thomas Musmann und Dr. Thomas Reimann als Anwälte maßgeblich daran beteiligt. Aber ob die beiden renommierten Düsseldorfer Patentrechtler ihre Lorbeeren auch auskosten können, darf dahin gestellt bleiben. Denn ihre deutschen und europäischen Kollegen beurteilten die Folgen des EuGH-Urteils sehr unterschiedlich. Für die einen ist es ein Segen, andere sehen in ihm einen Rückschlag im Bemühen um ein einheitliches europäisches System zur Streitregelung in Patentsachen. In einem waren sich die Fachkreise allerdings sofort einig: Die Entscheidung bedeutet das Aus für Cross-Border-Patentprozesse.
Das Urteil im Streit zwischen der Gesellschaft für Antriebstechnik mbH & CoKG (GAT) und der Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG (LuK) war lang erwartet worden. Nun untersagten die Luxemburger Richter ihren Düsseldorfer OLG-Kollegen, bei einem Streit zwischen den beiden deutschen Automobilzulieferern von der Rechtsbeständigkeit eines französischen Patents von LuK auszugehen. Denn die Entscheidung über die Frage der Nichtigkeit eines Patents obliege alleine den Gerichten des jeweiligen Staates.
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