Juve Plus

Urteil gegen ukrainischen Abgeordneten aufgehoben

Der ehemalige ukrainische Abgeordnete Viktor Zherdytzky und der ukrainische Unternehmer Igor Didenko müssen vorläufig nicht wegen Untreue und Beihilfe ins Gefängnis. Ende Juni hob der BGH ein Urteil des LG Hildesheim auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das Landgericht hatte in einem der längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands Zherdytzky zu fünf Jahren und zehn Monaten und Didenko zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verhandlung dauerte 172 Verhandlungstage und zog sich über fast drei Jahre, beide Angeklagte waren mehr als drei Jahre in Untersuchungshaft. Gegenstand des Strafverfahrens war ein Kredit über vier Millionen D-Mark, den die Gradobank, vormals die größte Privatbank der Ukraine, der ukrainischen Gesellschaft Horda gewährt hatte.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Zherdytzky, seinerzeit Vorstandsvorsitzender der Bank und Didenko, Gesellschafter von Horda, hatten nach Ansicht der Anklage hier über eine der beiden gehörende Gesellschaft einen Scheinvertrag geschlossen, so dass der Bank ein Schaden in Höhe der Kreditsumme entstanden sei. Dem schloss sich das Landgericht an. Der BGH jedoch sah nicht als erwiesen an, dass es sich um einen Scheinvertrag gehandelt hat. Er kritisierte, dass den Angeklagten nicht in ausreichendem Maß ermöglicht wurde, die behauptete Rückzahlung des Kredits zu belegen. Zudem muss das Landgericht prüfen, ob deutsches Strafrecht überhaupt anwendbar ist.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de