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Urteil zu Kfz-Diskriminierungsverträgen

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Die Volkswagen AG muss 915.000 Euro an den Insolvenzverwalter der Gesellschaft für Fahrzeugtechnik mbH (GfF) zahlen. Der Autokonzern hatte die GfF bei der Vergabe von Aufträgen für Dauertests von Fahrzeugen nicht berücksichtigt und verstieß damit gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot. Dies entschied das Landgericht Hannover Ende September. Die GfF hatte für den Autohersteller seit 1996 die so genannten Kundenbeurteilungsfahrten durchgeführt und erhielt ab 2001 keine Aufträge mehr. Daraufhin musste die GfF 2002 Insolvenz anmelden, denn die Dauertests waren ihr wesentliches Geschäftsfeld. Aufgrund eines mit VW bestehenden Rahmenvertrages war es dem Unternehmen zudem untersagt, für andere Automobilhersteller tätig zu werden. Für die zwischen Kfz-Herstellern und ihren Zulieferern sowie Dienstleistern üblichen Rahmenverträge besitzt das Urteil eine grundsätzliche Bedeutung. VW hat Berufung eingelegt. Vertreter Insolvenzverwalter der GfF

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