Die Dresdner Bank darf einen Kredit, mit dem Anleger eine stille Beteiligung an einem inzwischen insolventen Unternehmen finanziert haben, nicht zurückfordern. Dies hat das Berliner Kammergericht Ende August entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar aus Berlin bei dem Geldinstitut einen Kredit aufgenommen, um eine atypische stille Beteiligung an der W. Langenbahn KG zu erwerben. Das Unternehmen, das Bauprojekte durchführte, ging allerdings im Jahr 2000 in die Insolvenz. Wie sich herausstellte, hatte das Unternehmen die Investoren mit falschen Angaben über die Vermögenslage im Emissionsprospekt getäuscht. Die Dresdner Bank forderte dennoch ihren Kredit zurück und verklagte das Ehepaar. Nachdem das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen hatte, ging die Bank in Berufung. Doch diese wies auch das Kammergericht überwiegend zurück. Begründung: Da das Ehepaar wegen der falschen Angaben beim Beteiligungskauf Schadensersatz verlagen kann, müsste es wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte es die Investition nie getätigt. So müsse es auch das Darlehen nicht zurückzahlen, denn die Bank habe bei Vergabe des Kredits mit dem Vermittler der Beteiligung zusammen gearbeitet und ihm unter anderem Formulare zur Verfügung gestellt. Erst im Juni hatte allerdings das Oberlandesgericht Schleswig in einem ähnlichen Fall zugunsten der Bank entschieden. Vertreter Ehepaar
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