Juve Plus

Verdi muss Tarifvertrag schließen

Autor/en
  • JUVE

Die Gewerkschaft ver.di muss mit dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen Tarifvertrag abschließen, der das Weihnachtsgeld der AWO-Mitarbeiter in der Höhe begrenzt. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in einem Beschlussverfahren entschieden. Ver.di und AWO hatten sich in einer Tarifeinigung auf Lohnsteigerungen und auf eine Begrenzung des Weihnachtsgeldes für die Jahre 2003 und 2004 auf die Höhe der Vorjahre geeinigt. Diese Begrenzung war allerdings nicht Bestandteil des Tarifvertrages geworden. Nach einem Tarifstreit über einen Reformtarifvertrag hatte die AWO alle Tarifverträge gekündigt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Das Landesarbeitsgericht hat die Auffassung vertreten, eine Tarifeinigung sei ein Vorvertrag, der die Gewerkschaft zum Abschluss eines Tarifvertrages mit Bindung für alle Beschäftigten verpflichtet. Die Revision wurde zugelassen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de