Die Gewerkschaft ver.di muss mit dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen Tarifvertrag abschließen, der das Weihnachtsgeld der AWO-Mitarbeiter in der Höhe begrenzt. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in einem Beschlussverfahren entschieden. Ver.di und AWO hatten sich in einer Tarifeinigung auf Lohnsteigerungen und auf eine Begrenzung des Weihnachtsgeldes für die Jahre 2003 und 2004 auf die Höhe der Vorjahre geeinigt. Diese Begrenzung war allerdings nicht Bestandteil des Tarifvertrages geworden. Nach einem Tarifstreit über einen Reformtarifvertrag hatte die AWO alle Tarifverträge gekündigt.
Das Landesarbeitsgericht hat die Auffassung vertreten, eine Tarifeinigung sei ein Vorvertrag, der die Gewerkschaft zum Abschluss eines Tarifvertrages mit Bindung für alle Beschäftigten verpflichtet. Die Revision wurde zugelassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.