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Vergabe von Sendezeiten rechtens

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die Vergabe einer von zwei RTL-Fensterprogrammlizenzen an die Produktionsfirma AZ Media TV rechtmäßig ist. An wen diese Sendeschienen vergeben werden, entscheidet die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) nach der Erörterung mit RTL und in Absprache mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

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Für eine von zwei Sendezeitschienen bewarb sich neben der AZ Media deren Konkurrentin Formatschmiede. AZ Media war bereits in den vergangenen fünf Jahren der Fensterprogrammveranstalter gewesen und wurde nun erneut ausgewählt. Dagegen erhob Formatschmiede Klage und beantragte zugleich in einem gesonderten Eilverfahren die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieser Klage.

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