„Baileys Mini“ und andere kleine Alkoholflaschen mit dem in Irland und Großbritannien traditionell üblichen Volumen von 71 Millilitern dürfen auch in anderen europäischen Mitgliedsstaaten frei verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.Gleichzeitig macht das Urteil den Weg für Spirituosenhersteller aus anderen Ländern frei, ihre Produkte ebenfalls in diesen Maßeinheiten zu vertreiben. Aufgrund der EU-Richtlinie über Fertigpackungen waren für Spirituosen bislang Packungsgrößen von 0,05 oder 0,1 Litern vorgeschrieben, damit Handel, Industrie und Verbraucher bessere Vergleichsmöglichkeiten haben. In Irland und Großbritannien wurden jedoch Ausnahmeregelungen zugelassen.
Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie wehrte sich nun – zunächst mit einer Klage vor dem Landgericht Wiesbaden – gegen den Export der Sonderformate nach Deutschland durch den Getränkehersteller Diageo. Das Landgericht legte daraufhin dem EuGH die Frage vor, ob Flaschen in Sondergrößen grundsätzlich von Irland oder Großbritannien aus in andere EU-Länder exportiert werden dürfen.
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