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Verkaufsterminal in Apotheken zulässig

Der Einsatz des Arzneimittel-Abgabeterminals Visavia ist zulässig. Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz das Visavia-Terminal des Herstellers Rowa Automatisierungssysteme GmbH benutzen darf. Dabei handelt es sich um ein computergesteuertes System mit einem Außenschalter, an dem der Kunde die Medikamente entnehmen kann. Der Kontakt zwischen Kunde und Apotheker findet per Video-Telefon statt. Der rheinland-pfälzische Apotheker hatte Feststellungsklage gegen das Regierungspräsidium erhoben, um Vorbehalte der Behörde gerichtlich prüfen zu lassen.

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Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In der Frage der Zulässigkeit des Arzneimittel-Abgabeterminals, die für den Apothekermarkt von grundsätzlicher Bedeutung ist, sind noch weitere Verfahren vor verschiedenen Gerichten anhängig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte zuvor anders als das Mainzer Gericht geurteilt und eine Anfechtungsklage eines Mannheimer Apothekers gegen eine Untersagungsverfügung der Behörde zurückgewiesen. Dieses Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig. (Silke Brünger)

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