Zuschüsse eines kommunalen Auftraggebers an ein privates Verkehrsunternehmen müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Dies entschied kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe. Im konkreten Fall hatte die Busse & Bahnen Kurpfalz GmbH (BBK) gegen den Landkreis Rhein-Neckar ein Nachprüfungsverfahren angestrengt. Laut BBK hätten Zuschüsse des Landkreises an die beauftragte MVV OEG AG europaweit ausgeschrieben werden müssen, denn die Gelder hätten der Leistungsbeschaffung gedient. Dieser Ansicht folgten die Karlsruher Richter nicht.
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