Der FID Verlag GmbH, Fachverlag für Informationsdienste, darf künftig keine Finanzinformationen unter dem Titel 'Zürich Club' vertreiben. Dies entschied das OLG Düsseldorf Ende Januar. Geklagt hatte die Zürich Versicherungsgesellschaft aus ihrer Wortmarke 'Zürich'. Nachdem das Landgericht Düsseldorf zuvor keine Verwechslungsgefahr gegeben sah, bejahten die Richter der zweiten Instanz den Unterlassungsanspruch des Versicherers. Die Marke 'Zürich' würde im Verkehr - insbesondere außerhalb der Schweiz - im Bereich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen der Zürich Versicherung zugeordnet. Das OLG hat die Revision zum BGH nicht zugelassen, der FID Verlag legte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Vertreter Zürich Versicherung
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